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Mit dem Inkrafttreten der neuen Tierschutzverordnung
wurde es obligatorisch, dass Personen, die nach dem 1. September
2008 einen Hund anschaffen, einen Sachkundenachweis in Form einer
Ausbildung erwerben müssen.
Wenn Sie nachweislichlich bereits einmal
einen Hund hatten, besteht die Ausbildung in einem vierstündigen
praktischen Kurs.
Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, besteht
die Ausbildung in einem vierstündigen theoretischen und einem vierstündigen
praktischen Kurs.
Es wird keine Prüfung verlangt.

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