Header image
Obligatorischer Hundekurs mit Sachkundenachweis
 
 
 
 
 
Sachkundenachweis für Hundehalter

Ausgangslage

Mit dem Inkrafttreten der neuen Tierschutzverordnung wurde es obligatorisch, dass Personen, die nach dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, einen Sachkundenachweis in Form einer Ausbildung erwerben müssen.

Wenn Sie nachweislichlich bereits einmal einen Hund hatten, besteht die Ausbildung in einem vierstündigen praktischen Kurs.

Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, besteht die Ausbildung in einem vierstündigen theoretischen und einem vierstündigen praktischen Kurs.

Es wird keine Prüfung verlangt.

Labradors

Dr. med. vet. Marianne Furler Zangger - 8607 Aathal - 044 932 69 46 - E-Mail